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   BPatG, 28.02.2007 - 28 W (pat) 101/05   

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https://dejure.org/2007,37445
BPatG, 28.02.2007 - 28 W (pat) 101/05 (https://dejure.org/2007,37445)
BPatG, Entscheidung vom 28.02.2007 - 28 W (pat) 101/05 (https://dejure.org/2007,37445)
BPatG, Entscheidung vom 28. Februar 2007 - 28 W (pat) 101/05 (https://dejure.org/2007,37445)
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  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 28.02.2007 - 28 W (pat) 101/05
    Keine Unterscheidungskraft in diesem Sinne besitzen vor allem solche Marken, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Bedeutungsgehalt zuordnen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, Rdn. 86 - Postkantoor).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 28.02.2007 - 28 W (pat) 101/05
    Dieses Schutzhindernis ist ebenso wie das gesetzliche Eintragungsverbot des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG im Lichte des ihm zugrunde liegenden Allgemeininteresses an der Gewährleistung eines freien, nicht durch ungerechtfertigte markenrechtliche Monopole beeinträchtigten Warenverkehrs auszulegen (EuGH GRUR 2004, 943 Rdn. 26 - SAT.2).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 28.02.2007 - 28 W (pat) 101/05
    Angesichts des dargestellten, unmittelbar beschreibenden Bedeutungsgehalts des Wortbestandteils "Focaccini" wären im vorliegenden Fall für eine solche schutzbegründende Wirkung allerdings auffällig hervortretende grafische Elemente erforderlich (vgl. BGH GRUR 2001, 1153 - anti KALK).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 28.02.2007 - 28 W (pat) 101/05
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist die einer Marke innewohnende, konkrete Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice).
  • BPatG, 11.08.2003 - 30 W (pat) 108/02
    Auszug aus BPatG, 28.02.2007 - 28 W (pat) 101/05
    Ebenso ist im Hinblick auf die hier angemeldete Produktbezeichnung "Focaccini" aufgrund ihrer inzwischen völlig gebräuchlichen, beschreibenden Verwendung im Inland davon auszugehen, dass sie breiten Teilen des angesprochenen Publikums als solche geläufig ist und nicht etwa als Fantasiebegriff angesehen werden wird (vgl. hierzu etwa auch BPatG, 30 W (pat) 108/02 - Porco, veröffentlicht auf PAVIS PROMA CD-ROM).
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